ZukunftsWerkstatt INDUSTRIE
Ideenwettbewerb »Innovationszentren der ZUKUNFT.« – Stärkung von Innovationszentren für eine zukunftsfähige Industrie in Sachsen
- Gesucht werden innovative Ansätze sowie Ideen für erweiterte Diensleistungen und neue Kooperationen in Sachsens Innovationszentren.
- Teilnehmen können Technologie- und Gründerzentren, Inkubatoren, Acceleratoren, Hubs und vergleichbare Innovationszentren mit Sitz in Sachsen.
- Anmeldeschluss ist der 15. März 2021 (15.00 Uhr).
- Die Bewertung nimmt eine Jury in einem zweistufigen Verfahren vor. Jurymitglieder sind zwölf Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden. Die Jury bewertet in der ersten Stufe die eingereichten Ideenskizzen und wählt anhand dessen Bewerber aus, welche in der zweiten Stufe zu einem Pitch in der Jurysitzung eingeladen werden.
- Es ist ein Preisgeld in der Höhe von bis zu 30.000 Euro zu vergeben*.
Hintergrund
Innovationsprozesse bedürfen eines Nukleus, sprich eines physischen Ortes, der als Treffpunkt, Austauschplattform, Experimentierraum und als operative Basis für Innovationsmanager in der Region dient. Sachsens Innovationszentren, wie bspw. Technologie- und Gründerzentren (TGZ), Acceleratoren, Hubs oder Inkubatoren, stellen in diesem Kontext eine erprobte Möglichkeit dar, den vor Ort ansässigen Unternehmen und Gründungen eine Plattform zu bieten, auf der durch niederschwellige Kooperationen Synergieeffekte und Innovationsimpulse – insbesondere auch für die sächsische Industrie - entstehen können. Während diese und andere Angebote in Sachsens forschungs- und gründungsstarken urbanen Zentren zunehmend ausdifferenziert sind und auch von unterschiedlichen Zielgruppen angenommen werden, scheint es in den nicht-urbanen Räumen Sachsens noch nicht ausgeschöpfte Potenziale zu geben.
Ziel
Vor diesem Hintergrund zielt der Ideenwettbewerb darauf ab, durch innovative Ansätze, ein erweitertes Dienstleistungsportfolio sowie die Ansprache und Einbindung von Akteuren, die bislang keinen natürlichen Berührungspunkt zu Innovationszentren hatten, Kooperationsgeflechte, insbesondere mit industriellen KMU, zu etablieren und zu stärken. Ein im Ergebnis stärker als bisher auf die Bedarfe der ansässigen Industrie ausgerichtetes und anschlussfähiges Dienstleistungsportfolio der Innovationszentren trägt dazu bei, den Kreis kooperierender Akteure zu erweitern, positive Synergieeffekte für die ansässige Industrie zu generieren und somit regionale Innovationsstrukturen zu stärken.
Was gibt es zu gewinnen?
Die Jurymitglieder bewerten die fristgerecht eingereichten Bewerbungen in der ersten Stufe anhand der dargestellten Bewertungskriterien. In einer zweiten Stufe werden ausgewählte Bewerber zu einem Ideenpitch vor der Jury eingeladen, in dessen Ergebnis bis zu drei Preisträger ausgewählt werden. Es ist ein Preisgeld in der Höhe bis maximal 30.000 Euro zu vergeben*.
Das Urteil der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar. Alle Teilnehmenden werden per E-Mail über das Ergebnis informiert. Die Entscheidung wird öffentlichkeitswirksam im Rahmen einer Preisverleihung (Sommer 2021) kommuniziert. Die Preisträger dürfen die Auszeichnung in ihrer Kommunikation nach innen und nach außen verwenden. Begleitend erfolgt die Kommunikation der Preisträger über die Kommunikationskanäle des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, respektive der ZukunftsWerkstatt INDUSTRIE.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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*Preisgeld unter Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen
Wer ist teilnahmeberechtigt?
Teilnahmeberechtigt sind
- Technologie- und Gründerzentren
- Inkubatoren
- Acceleratoren
- Hubs und vergleichbare Innovationszentren
mit Sitz in Sachsen.
Wie erfolgt die Teilnahme?
Das Wettbewerbsverfahren ist zweistufig angelegt. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg über den Link auf der Webseite www.industrie.sachsen.de/zukunftswerkstatt.
Es werden grundsätzlich keine Teilnahmegebühren erhoben. Anfallende Kosten im Rahmen der Bewerbung sind von den Teilnehmenden zu tragen.
Was ist einzureichen?
Ideenskizze
In der ersten Stufe ist eine Ideenskizze auf elektronischem Weg einzureichen. Eine standardisierte Vorlage steht zum Download unter folgendem Link bereit:
Welche Frist gilt?
Eine Teilnahme am Wettbewerb ist bis zum 15. März 2021 (15:00 Uhr) möglich. Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Mit dem fristgerechten Eingang der vollständigen Bewerbung entsteht eine rechtsgültige Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb.
Welche Bewertungskriterien gibt es?
Folgende Bewertungskriterien sind Grundlage der Entscheidung durch die Jury:
- Darstellung des Bedarfes (20 %),
- Neuigkeit des Dienstleistungsportfolios des Innovationszentrums (30 %),
- Neuigkeit des Kooperationsgeflechts und Darstellung der Verstetigung der neuartigen Strukturen bzw. Ausweisung von Entwicklungspotenzialen (30 %),
- Darstellung der Ausstrahlung des Beitrags in die Region und des Mehrwertes für die sächsische Industrie (20 %).
Mit einer Bewerbung besteht kein Anrecht auf eine mündliche oder schriftliche Bewertung der Einreichung durch die Jury oder den Träger des Wettbewerbs.
Wie erfolgt die Bewertung?
Die Bewertung wird durch eine Jury, bestehend aus zwölf kompetenten Persönlichkeiten der sächsischen Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Verbände, in einem zweistufigen Verfahren vorgenommen. In der ersten Stufe erfolgt eine Bewertung der eingereichten Ideenskizzen. In der zweiten Stufe des Wettbewerbsverfahrens werden durch die Jury ausgewählte Bewerber zu einem Pitch im Rahmen einer Jurysitzung eingeladen. Im Ergebnis wird der Preisträger ausgewählt.
Die Jury ist zur Objektivität und zur Einhaltung der internen Richtlinien und der Beurteilung auf der Grundlage der Bewertungskriterien verpflichtet.
Wichtige Hinweise zur Teilnahme
Projekt ZukunftsWerkstatt INDUSTRIE
Ergebnisse StrategieWerkstatt
Missionen und Maßnahmen [Download,*.pdf, 0,69 MB]
Grundzüge und Leitlinien einer Industriestrategie für Sachsen [Download,*.pdf, 3,81 MB]